Beiträge

Jahresbeiträge:
108,- Euro – Erwachsene ab 18 Jahre
84,- Euro – Kinder + Jugendliche bis 17 Jahre
30,- Euro – passive und fördernde Mitglieder
60,- Euro – Zweitmitglieder *

Der Jahresbeitrag wird durch Lastschrift jeweils am 1. März eines jeden Jahres erhoben. Fällt dieser Tag auf einen Sonn- oder Feiertag, so erfolgt die Lastschrift am darauf folgenden Arbeitstag.

Einmalige Aufnahmegebühr
Bei Eintritt in den Tauchsportverein, Flinke Flossen, Groß-Umstadt e.V. ist eine einmalige Aufnahmegebühr zu zahlen.
160,- Euro – aktive Mitglieder ab 18 Jahren
80,- Euro – jugendliche Mitglieder bis 17 Jahren

Zur Finanzierung der Aktivitäten des Tauchsportvereins Flinke Flossen Groß-Umstadt e.V. erhebt der Verein eine Aufnahmegebühr und Jahresbeiträge. Die Jahresbeiträge dienen gleichzeitig der Finanzierung der Verbandsabgaben einschließlich der Versicherung aktiver Mitglieder bei Ausübung des Tauchsports. Aufnahmegebühr und Jahresbeitrag werden im Lastschriftverfahren eingezogen. Hierfür ist ein SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen. Geschieht dies nicht, wird für jede schriftliche Anforderung eine Gebühr von 3 Euro erhoben.

Die Kündigung der Mitgliedschaft ist jeweils mit einer Ausschlussfrist von 3 Monaten zum Ende eines Kalenderjahres zu erklären. Die Kündigung muss schriftlich an die Geschäftsstelle des Vereins erfolgen. Neumitglieder, die ab dem 01.07. des laufenden Jahres dem Verein beitreten, zahlen nur noch den halben Jahresbeitrag für das laufende Jahr. Die einmalige Aufnahmegebühr bleibt hiervon unberührt.

* Zweitmitglieder müssen bereits ordentliche Mitglieder in einem anderen VDST-Tauchverein sein. Von uns wird das Zweitmitglied dann als passives Mitglied an den VDST gemeldet, damit von uns keine Abgaben und Versicherungen gezahlt werden müssen. Die Beitragszahlung an den anderen VDST-Tauchverein (inkl. Versicherungsnachweis) muss jedes Jahr unaufgefordert nachgewiesen werden. Die Zweitmitgliedschaft ist eine aktive Mitgliedschaft.

Diese Beitragsordnung ist gültig vom 01.01.2025 bis 31.12.2025 und wurde beschlossen am 04.09.2024